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BVerwG, 30.08.2001 - 8 B 152.01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage bezüglich des Vorliegens einer entschädigungslosen Enteignung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder, 21.05.2001 - 5 K 2157/97
- BVerwG, 30.08.2001 - 8 B 152.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93
Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 8 B 152.01
Danach liegt eine entschädigungslose Enteignung nicht schon dann vor, wenn die nach DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene - und hier auch festgesetzte - Entschädigung wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausbezahlt oder sonst der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten wurde (vgl. u.a. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 14 und Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99). - BVerwG, 09.08.2000 - 8 B 110.00
Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Enteignungen …
Auszug aus BVerwG, 30.08.2001 - 8 B 152.01
Danach liegt eine entschädigungslose Enteignung nicht schon dann vor, wenn die nach DDR-Rechtsvorschriften vorgesehene - und hier auch festgesetzte - Entschädigung wegen staatlicher Verwaltung des Vermögens nicht ausbezahlt oder sonst der Verfügungsmacht des Enteigneten vorenthalten wurde (vgl. u.a. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 19 S. 14 und Beschluss vom 9. August 2000 - BVerwG 8 B 110.00 - VIZ 2001, 99).